AGB

Zweck und Geltungsbereich

Die vorliegenden Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote der Rollmat AG, Eichbergstrasse 16, 9453 Eichberg. Die AGB gelten für alle aktuellen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden.

Mündliche Vereinbarungen oder Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie von der Rollmat AG bestätigt werden. Soweit schriftliche Vereinbarungen des Einzelvertrages diesen AGB widersprechen, gehen diese den AGB vor.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn durch die Rollmat AG nicht       ausdrücklich widersprochen wird.

Angebots- und Vertragsabschluss

Massgebend für den Vertragsabschluss sind die schriftlich offerierten Preise.

Alle Aufträge werden schriftlich bestätigt, wodurch ein Auftrag erst verbindlich wird. Massgebend für den Auftrag sind die       Angaben auf der Auftragsbestätigung.

Sollte in der Auftragsbestätigung ein Fehler festgestellt oder eine Änderung gewünscht werden, so ist dies der Rollmat AG innert 48 Stunden mitzuteilen. Andernfalls gilt der Auftrag als genehmigt. Spätere Änderungen gehen zulasten des Kunden.

Die Rollmat AG hält sich das Recht vor, ohne Ankündigung zumutbare Änderungen und Aktualisierungen der Produkte vorzunehmen und jeweils die neueste Version eines Produktes zu liefern.

Falls die Rollmat AG auf die Bestellung eines Kunden mit einer abweichenden Offerte antwortet, muss der Kunde innerhalb von 5 Tagen schriftlich ablehnen, andernfalls gilt die Offerte als genehmigt.

Wenn die Rollmat AG die Bestellung eines Kunden innerhalb von 5 Tagen nicht schriftlich ablehnt oder ändert, ist über die bestellten Waren ein Kaufvertrag zustande gekommen.

Entwürfe, Muster und Prototypen, welche auf Wunsch des Kunden ausgearbeitet werden, bleiben das Eigentum der Rollmat AG und dürfen nicht an Dritte abgegeben werden. Die Rollmat AG ist berechtigt, die entstandenen Kosten für den Aufwand zu berechnen.

Preise und Zahlungsbedingungen

Die offerierten und bestätigten Produktpreise sind Nettopreise. Die Mehrwertsteuer, die Transport- und Verpackungskosten sind nicht im Preis inbegriffen.

Preisänderungen bleiben vorbehalten. Im Rahmen des Zumutbaren können die Preise ohne Vorankündigung jederzeit an die Marktsituation angepasst werden.

Die Zahlung ist, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, innert 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen. Skontozahlungen in Höhe von maximal 2 % können innert 10 Tagen nach Rechnungsdatum anerkannt werden. Unberechtigte Abzüge werden nachbelastet.

Bei nicht termingerechter Zahlung einer Rechnung, erhält der Kunde einen Kontoauszug mit der Aufforderung die fällige Rechnung zu begleichen.

Wenn ein Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen nach wiederholtem Hinweisen der Firma Rollmat AG in Rückstand       gerät, ist diese berechtigt nach einer Frist von 10 Tagen die Warenauslieferung zu stoppen, bis die Verpflichtung vollständig gezahlt wurde. Sollte danach weiterhin der offene Betrag nicht beglichen werden, wird die Rechnung an den Inkassopartner Creditreform weitergeleitet. Alle daraus entstehenden Kosten hat der Kunde zu tragen.

Wir behalten uns das Recht vor einem Kunden, dessen Kreditwürdigkeit sich verschlechtert, jederzeit die Konditionen zu ändern z.B. Akontozahlungen oder Vorauszahlung des ganzen Betrages zu verlangen.

Nach erfolgter erster Mahnung (per Telefon, WhatsApp, SMS, Brief oder E-Mail) wird für den Versand der zweiten Mahnung eine Mahngebühr von CHF 2.50 erhoben und für den Versand der dritten Mahnung eine Mahngebühr von CHF 7.00.

Die Zahlung gilt dann als erfolgt, wenn die Rolllmat AG über den Betrag vorbehaltlos verfügen kann.

Eigentumsvorbehalt

Die Rollmat AG behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware vor, bis alle offenen Forderungen gegen den Kunden, einschliesslich künftig entstehender Forderungen, beglichen sind.

Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen bis zur vollständigen Bezahlung der offenen Forderung nicht an       Dritte verpfändet oder zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat die Rollmat AG schnellstmöglich schriftlich zu informieren, wenn Zugriffe Dritter auf diese Waren erfolgen.

Lieferung

Die Lieferfrist beträgt in der Regel 2-3 Wochen nach Auftragsbestätigung. Lieferverzögerungen durch unvorhergesehene Ereignisse höherer Gewalt bleiben vorbehalten (z.B. Streiks in unseren Lieferwerken, Sturm, Schnee,          Eis oder Verkehrsbelastungen).

Schadenersatzforderungen wegen Nichteinhaltung der Lieferfristen sind ausgeschlossen.

Die Vereinbarung verbindlicher Termine oder Fristen bedarf der Schriftform und wird individuell vereinbart.

Der Kunde hat die gelieferte Ware innert 5 Werktagen zu prüfen und Beschädigungen direkt zu melden.

Die Rollmat AG organisiert den Transport der Waren, wenn nicht anders vereinbart, selbstständig und wählt die vorteilhafteste Versandart. Sondervereinbarungen werden so weit als möglich berücksichtigt. Ein Versand mit der Post wird ausgeschlossen.

Sofern die Auftragsbestätigung es nicht anders angibt, geht die Gefahr mit der Lieferung der Ware bzw. mit Versendung der Ware „ab Werk“ auf den Kunden über.

Die Transport- und Verpackungskosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Die Transportkostenanteile, die pro Auftrag verrechnet werden, können je nach Aufwand, sprich Treibstoffkosten, Lenkungsabgaben etc. ohne Vorankündigung erhöht oder gesenkt werden.

Teillieferungen sind zulässig.

Befindet sich der Kunde mit der Annahme im Verzug, lagert die Ware bis zur Abholung oder erneuten Lieferung auf Rechnung und Gefahr des Kunden bei der Rollmat AG. Kann die Ware vom Kunden nicht angenommen werden, kann der Transportdienstleister die Waren deponieren.

Verpackungsmaterial wird in der Regel nicht zurückgenommen. Der Kunde ist für die fachgerechte Entsorgung zuständig.

Gewährleistung und Haftung

Die Rollmat AG gewährt auf die Produkte ab Rechnungsdatum eine Garantie von 2 Jahren, auf Elektrogeräte 5 Jahre.

Der Kunde ist verpflichtet, die Ware sofort nach Erhalt auszupacken und ordnungsgemäss zu prüfen.

Im Garantiefall kann die Rollmat AG nach eigener Wahl eine Reparatur durchführen oder die Ware durch eine Neulieferung ersetzen. Die Rollmat AG übernimmt keine Kosten für Demontage, Montage, Weg und Umtriebe.

Bei nachweislich fehlerhafter oder falsch gelieferter Ware im Anlieferungszustand, wird die fehlerhafte Ware kostenfrei ersetzt oder eine entsprechende Gutschrift erstellt.

Ansprüche für Zeitaufwand, Minderung des Kaufpreises oder Schadenersatzansprüche durch den Kunden werden       abgelehnt.

Beanstandungen jeder Art sind innert 8 Werktagen nach Lieferdatum schriftlich bei der Rollmat AG anzuzeigen. Versteckte Mängel sind sofort oder spätestens 5 Werktage nach Feststellung zu melden.

Erfolgt eine schriftliche Beanstandung nicht oder nicht fristgerecht, so gilt die betroffene Lieferung, als genehmigt und der Kunde verliert die Garantieansprüche.

Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden infolge von unsachgemässer Lagerung, natürlicher Abnutzung, mangelhafter Weiterverarbeitung, Missachtung von Vorschriften und Änderungen durch ungeschulte Personen.

Soweit die Haftung der Rollmat AG ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Angestellten, Vertreter und Erfüllungshilfen.

Rücksendungen

Rücksendungen werden ohne vorherige Verständigung nicht angenommen.

Verkaufte Waren werden grundsätzlich nicht zurückgenommen. Nach Vereinbarung können Waren in Originalverpackung mit 30 % Abzug auf den fakturierten Preis zurückgenommen werden.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Im Falle eines Rechtsstreites ist der Gerichtsstand in CH-9450 Altstätten, St. Gallen.

Diese AGB und alle darauf gestützt abgeschlossenen Verträge unterstehen dem schweizerischen Recht.

Sollten einzelne Klauseln dieser AGB anfänglich oder nachträglich ungültig werden, so verlieren die anderen Klauseln nicht ihre Gültigkeit. Auftretende Vertragslücken werden durch die gültigen gesetzlichen Bestimmungen geschlossen.

Die Rollmat AG ist berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden erhaltenen Daten, unbesehen der Herkunft dieser Daten, im Sinne des Datenschutzgesetzes zu verarbeiten und zu speichern.

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